Förderung von Stecker-Solar, Dachbegrünung und Lastenräder

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen sind vom 01.07. - 31.12.2023 nachfolgende drei Maßnahmen bezuschusst worden. Die Aktuellen Förderungen der Gemeinde Kerken im Jahr 2024  finden Sie unter dem Reiter "Fördermöglichkeiten:
  • a. Stecker-Solaranlage > Fördervolumen von 25.000,00 Euro BUDGET ausgeschöpft. Antragstellung ist nicht mehr möglich
  • b. Dachbegrünung > Fördervolumen von 20.000,00 Euro
  • b.1 Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlage
  • c. (E-)Lastenrad > Fördervolumen von 5.000,00 Euro

Die Fördergrundsätze und jeweiligen Bedingungen können der entsprechenden Richtlinie entnommen werden.

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:

  • Maßgeblich ist die Richtlinie mit Stand 28.06.23
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Gemeinde Kerken zur Verfügung gestellte Antragsformular.
  • Der Förderantrag muss vor dem Kauf / der Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.
  • Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte Anträge, die ab dem 01.07.2023 eingereicht wurden (postalisch oder per E-Mail: lisa.guelleken@kerken.de).
  • Einzureichen ist ein unverbindliches Angebot ggf. Screenshot einer Website, aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Ausgaben hervorgehen.
  • Der Kauf/ die Beauftragung darf erst getätigt werden, wenn die vorläufige Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Kauf führt zum Förderausschluss.
  • Die Zahlung des Zuschusses erfolgt auf Antrag nach Fertigstellung der Maßnahme! (max. 6 Monate ab dem Datum des vorläufigen Bewilligungsbescheides)

Für Fragen steht Frau Gülleken telefonisch unter 02833/ 922178 oder per E-Mail an lisa.guelleken@kerken.de gerne zur Verfügung.


 

Aktueller Hinweis!

Das Förderbudget für die Stecker Solaranlagen ist aufgebraucht. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!

Weiterhin können Anträge für die Förderbausteine Dachbegrünung und (E-) Lastenfahrrad oder -anhänger gestellt werden.