Anliegerbescheinigung

Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind. Auskünfte erhält nur der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigte des Grundstücks oder eine von ihm bevollmächtigte Person.

Für die Bescheinigung werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:

  • Straße und Hausnummer
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Eigentumsnachweis oder Zustimmung der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

Gebühren:

Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 24.03.2022 wird eine Gebühr von 24,00 € pro Bescheinigung erhoben.