Elektro- und Elektronikschrott

Der Bundestag hat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikschrottgesetz beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz werden die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in die Produktverantwortung genommen und verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten und zu beseitigen.

Für den Verbraucher führt das neue Gesetz zu folgende Änderungen:

  • Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden
  • Altgeräte können kostenlos bei den hierzu von den Kommunen eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden.

Die seitens der Gemeinde Kerken eingerichtete Sammelstelle befindet sich an der Zentraldeponie Geldern-Pont.

Alle ausgedienten und zur Beseitigung vorgesehenen Elektroaltgeräte können hier jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenfrei abgeliefert werden,

Neben der jederzeitigen Bringmöglichkeit an der Deponie in Geldern-Pont, bietet Ihnen die Gemeinde folgenden zusätzlichen Service zur Beseitigung der Elektroaltgeräte an:

  • Haushaltsgroßgeräte (hierzu gehören u.a. Waschmaschinen, Herde, Kühlschränke u.ä.) sowie Fernseher und PC-Bildschirmgeräte können auf Anmeldung (s. Sperrmüll) können weiterhin im Rahmen der Sperrmüllsammlung entsorgt werden.
  • Elektrokleingeräte (hierzu gehört u.a. das Handy, der Fön, Staubsauger, Bügeleisen, Kaffee- u. Bohrmaschinen, Rasierapparate u.a.) sowie Gasentladungslampen (Neonröhren) können am Schadstoffmobil in den Ortschaften Aldekerk und Nieukerk (Termine und Sammelorte sh. Schadstoffmobil) abgeliefert werden.