Gaststätten

Für den Betrieb von Gaststätten ist bei Ausschank alkoholischer Getränke die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb der Schankwirtschaft erforderlich.

Die Voraussetzungen, einzureichende Unterlagen und Kosten für einen solchen Antrag sind im Einzelfall persönlich oder telefonisch bei Herrn Kittelmann zu erfragen.

Vorübergehende Gaststättenerlaubnisse:

Für einmalige Getränkestände im Rahmen einer Veranstaltung ist die Erteilung einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese erhalten Sie bei Frau Tröster.