Hundehaltung

Hunde werden rechtlich in vier Kategorien unterteilt:

  1. Kleine Hunde
  2. Große Hunde
  3. Hunde bestimmter Rasse und
  4. Gefährliche Hunde

Das Gesetz spricht von kleinen Hunde, wenn sie unter 40 cm groß sind und weniger als 20 kg wiegen. Sobald ein Hund die 40cm Schulterhöhe oder 20kg Gewicht erreicht hat, gilt er als großer Hund. Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde sind im Landeshundegesetz NRW gelistet.

Alle Hunde sind steuerlich anzumelden.

Zusätzlich sind große Hunde beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Für Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde wird eine Genehmigung des Ordnungsamtes vor Aufnahme der Haltung benötigt.

Verantwortlichkeit