Kanalanschlussbeiträge

Die Gemeinde Kerken erhebt gemäß § 8 KAG NRW in Verbindung mit der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Kerken Beiträge zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage. 

Grundstücke können erst einer baulichen oder gewerblichen Nutzung zugeführt werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Abwässer von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten. Den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten (Beitragspflichtige zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung) entstehen daher durch die Herstellung der Abwasseranlage wirtschaftliche Vorteile. Der Kanalanschlussbeitrag wird demnach erhoben, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann bzw. angeschlossen ist.

Der Kanalanschlussbeitrag ist ein einmaliger Beitrag, der jedoch insbesondere bei Grundstücken im Außenbereich nach § 35 BauGB bei einer Erweiterung der Wohnbau- oder Gewerbefläche nacherhoben werden kann. 

Der Kanalanschlussbeitrag beträgt aktuell 7,34 € (Anteil Schmutzwasser = 6,04 €, Anteil Niederschlagswasser = 1,30 €) je m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach der Größe und den baulichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.

Rückfragen zur Entstehung eines Kanalanschlussbeitrages bei Ihrem konkreten Bauvorhaben können Sie gerne an die Mitarbeiterinnen des Beitragswesens richten.