Namensänderung

Bei einer Namensänderung ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine personenstandsrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Namensänderung handelt.

Die Änderung von Namen nach dem Personenstandsgesetz erfolgt durch Erklärung der beteiligten Personen vor gegenüber dem Standesamt. Hierunter werden folgende Erklärungen erfasst:

  • Nachträgliche Erteilung von Vornamen eines Kindes
  • Erklärung zum Familiennamen eines Kindes
  • Erklärung zum in der Ehe zu führenden Namen der Eheleute
  • Erklärung über die nach Auflösung einer Ehe zu führenden Namen

Bei Änderungen von Namen nach dem Namensänderungsgesetz ist der Kreis Kleve zuständig. 

Verantwortlichkeit