Sperrmüll

Unter Sperrmüll versteht man sperrige und bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die nicht bauliche Bestandteile oder z.B. Abfälle einer Renovierung sind und dessen gefäßgerechte Zerkleinerung nicht möglich ist.

Hierzu gehören insbesondere Möbel, Teppiche, Fahrräder, Matratzen, usw.

Unter beweglichen Abfällen versteht man solche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und im Falle eines Umzuges normalerweise mitgenommen werden.

Nicht zum Sperrmüll gehören fest eingebaute Gegenstände einer bezugsfertigen Wohnung oder eines Hauses, feste Garteneinrichtungen oder Bauabfälle. Hierzu gehören insbesondere:

Bauholz, Paneelen, Parkett, Türen, Fenster, große Spiegel, sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Waschbecken usw.), Heizkörper, Gartenhäuser u.–zäune u.a..

Als Faustregel gilt: Alles was Sie bei einem Umzug mitnehmen, ist Sperrmüll, alles andere nicht !

Ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören KFZ-Bestandteile, Altreifen und mit Kraftmotoren betriebene Geräte.

Autobatterien, Leuchtstoffröhren, eingebaute Gerätebatterien (z.B. in Wanduhren) u.ä. gehören weder in die Restmülltonne noch zum Sperrmüll, sondern sind der gesondert durchgeführten Schad-stoffsammlung zuzuführen. Die Ablieferung von Kleinmengen (haushaltsüblich) hierzu ist kostenfrei.

Spermmüllanmeldungen erfolgen direkt beim zuständigen Entsorgungsunternehmen Schönmackers Umweltdienste GmbH u. Co. KG. unter der  Telefon-Nr. 0800 / 1 74 74 74 oder im Internet unter www.Schoenmackers.de

Beachten Sie bitte, dass bei der Anmeldung neben der Abholanschrift auch die Art und Menge des abzuholenden Sperrmülls anzugeben ist.

Den Zeitpunkt der Abholung bekommen Sie ebenfalls durch das Entsorgungsunternehmen mitgeteilt. Eine öffentliche Bekanntgabe der Termine der vorgesehenen Sperrgutabfuhren erfolgt nicht mehr.

Hinweis: Elektroaltgeräte wie Fernsehen, PC-Bildschirme oder Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlgeräte u.ähnl.) können weiterhin über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Da diese gesondert abgeholt werden, sind diese auch gesondert anzumelden.

Kostenfreie Direktanlieferung von Sperrmüll an der Zentraldeponie in Geldern-Pont

Ergänzend zu der Abholung des Sperrmülls vor Ort besteht auch die Möglichkeit Sperrmüll an der Deponieanlage Geldern-Pont, Niersbroeker Weg, 47608 Geldern, zu den für Privatanlieferer geltenden Öffnungszeiten (Montags – Freitags v. 8.00 – 17.00 Uhr sowie Samstags v. 8.30 – 12.30 Uhr) abzuliefern.

Die Direktanlieferung an der Deponie ist kostenfrei und erfordert lediglich die Vorlage eines gültigen Personalausweises. Angenommen werden nur private Anlieferungen in haushaltsüblichen Mengen; gewerbliche Abfälle sind kostenpflichtig. Haushaltsauflösungen und dergl. werden nicht von der Sperrgutabfuhr erfasst.

Sperrmüllanmeldung Online

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung für die Sperrgutabfuhr.
Den Link finden Sie hier.