Straßenausbaubeiträge

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach § 8 KAG NRW und nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kerken.

Werden vorhandene Straßen, Wege und Plätze erneuert oder verbessert, so sind wie bei den Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Kosten Straßenbaubeiträge von den bevorteilten Grundstücken zu erheben.

Die Höhe der von den Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes und der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen und andere).

Die von den Anliegern zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.

Mit Beschluss des Landtags im Jahr 2023 werden die Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft. Die Abschaffung greift für alle Baumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen wurden.