Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen sind vom 01.07. - 31.12.2023 nachfolgende drei Maßnahmen bezuschusst worden. Die Aktuellen Förderungen der Gemeinde Kerken im Jahr 2024 finden Sie unter dem Reiter "Fördermöglichkeiten:
- a.
Stecker-Solaranlage > Fördervolumen von 25.000,00 EuroBUDGET ausgeschöpft. Antragstellung ist nicht mehr möglich. - b. Dachbegrünung > Fördervolumen von 20.000,00 Euro
- b.1 Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlage
- c. (E-)Lastenrad > Fördervolumen von 5.000,00 Euro
Die Fördergrundsätze und jeweiligen Bedingungen können der entsprechenden Richtlinie entnommen werden.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:
- Maßgeblich ist die Richtlinie mit Stand 28.06.23
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Gemeinde Kerken zur Verfügung gestellte Antragsformular.
- Der Förderantrag muss vor dem Kauf / der Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.
- Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte Anträge, die ab dem 01.07.2023 eingereicht wurden (postalisch oder per E-Mail: lisa.guelleken@kerken.de).
- Einzureichen ist ein unverbindliches Angebot ggf. Screenshot einer Website, aus dem die beantragte Maßnahme und die angesetzten Ausgaben hervorgehen.
- Der Kauf/ die Beauftragung darf erst getätigt werden, wenn die vorläufige Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Kauf führt zum Förderausschluss.
- Die Zahlung des Zuschusses erfolgt auf Antrag nach Fertigstellung der Maßnahme! (max. 6 Monate ab dem Datum des vorläufigen Bewilligungsbescheides)
Für Fragen steht Frau Gülleken telefonisch unter 02833/ 922178 oder per E-Mail an lisa.guelleken@kerken.de gerne zur Verfügung.
Aktueller Hinweis!
Das Förderbudget für die Stecker Solaranlagen ist aufgebraucht. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Weiterhin können Anträge für die Förderbausteine Dachbegrünung und (E-) Lastenfahrrad oder -anhänger gestellt werden.
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Klimaschutz