Fördermittel für Denkmalpflege
Durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Jahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalförderung) bereitgestellt worden. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Kerken nochmals mit einem Betrag von 5.000,00 € aufgestockt, so dass insgesamt 12.500,00 € zur Verfügung stehen.
Gefördert werden kleinere Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz, d. h. Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen (z. B. Fenster- und Fassadenanstricharbeiten, Restaurierung von Fenstern oder Türen) oder Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen/bauzeitlichen Erscheinungsbildes (z. B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerechte, dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen, Austausch von Kunststofffenstern/-türen gegen Holzfenster/-türen in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung, Wiederherstellung Treppenanlage nach bauzeitlichem Vorbild) oder auch Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial. Nicht Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, d. h. energetische und technische Ertüchtigungen (z. B. Erneuerung der Heizungsanlage oder Elektroanlagen) und Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz, d. h. Austausch von restaurierbaren Fenstern oder Türen.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Förderobjekt ein eingetragenes Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz NRW ist oder für das Gebäude der vorläufige Schutz nach Denkmalschutzgesetz NRW angeordnet wurde und die endgültige Unterschutzstellung bis zum Abschluss der Maßnahme voraussichtlich erfolgen wird oder das Objekt in einem Denkmalbereich liegt und die geplante Maßnahme den Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung betrifft (z. B. die das charakteristische Erscheinungsbild prägenden Elemente sowie die Substanz). Mit der Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Fördermittel können ab sofort bei der Gemeinde Kerken beantragt werden. Dem Antrag sind ein Angebot und eine Kurzbeschreibung der Maßnahme beizufügen. Den Antragsvordruck sowie ein Leitfaden zur Pauschalförderung finden Sie unten im Downloadbereich.
Antragsberechtigt sind Private und Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Gesamtsumme aller beantragten Zuschussmaßnahmen. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind bis zum 30.11.2024 durchzuführen. Ansprechpartner bei der Gemeinde Kerken sind Frau Cordula Vins, Telefon 02833/922-101 oder Herr Florian Niewerth, Telefon 02833/922-190, E-Mail: denkmal@kerken.de.