Informationen zur Grundsteuerreform

Stilisiertes Foto eines Stadtzentrums mit Häusern, Strassen und Bäumen

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist also wichtig für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem – Ende 2019 verabschiedeten – Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, mussten Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland eine Feststellungserklärung abgeben. Diese war in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise über ELSTER, bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.

Die Finanzverwaltung arbeitet aktuell daran, die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze zu berechnen, um sämtliche Kommunen im Sommer dieses Jahres öffentlich über die Ergebnisse zu informieren. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden. Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die zu zahlende Grundsteuer sinken, steigen oder gleichbleiben kann.

Weitergehende Informationen finden Sie in den als Anlage beigefügten Flyern und auch auf der Homepage zur Grundsteuerreform.