Förderung naturnahe Vorgartengestaltung

Gemeinde Kerken fördert die Umgestaltung von fünf Schöttergärten mit je 750 €

In Zeiten des Klimawandels wird das Mikroklima in Städten und Gemeinden immer wichtiger. Vorgärten spielen dabei eine zentrale Rolle, denn sie beeinflussen u.a. die Hitzeentwicklung, Luftfeuchte und Trockenheit in unserem direkten Lebensumfeld. Leider hat sich in den letzten Jahren der Trend hin zu Schottergärten etabliert, welcher genau das Gegenteil einer Klimaanpassung bewirkt: die Steine heizen sich in der Sonne auf, geben die gespeicherte Wärme über Nacht an die Umgebung ab und verhindern dadurch die nächtliche Abkühlung der Umgebungstemperatur. 

Entsprechend der vom Gemeinderat verabschiedeten „Förderrichtlinie naturnahe Vorgärten 3.0.“ vom 20. März 2024 fördert die Gemeinde Kerken die Entsiegelung und den Rückbau von Schottergärten durch einen Investitionszuschuss von bis zu 750 €.

Die Förderanträge sind bis zum 30. Juni 2024 formlos einzureichen und beinhaltet 

  • den Namen, die Anschrift und die Bankverbindung der antragstellenden Person, 
  • eine Standortbeschreibung mit Fotos, die den derzeitigen Versiegelungsstand zeigen,
  • eine Projektbeschreibung und Skizze der Maßnahme unter Berücksichtigung der Förderkriterien,
  • das geplante Start- und Enddatum der Umgestaltung. 

 

Der Antrag ist per e-Mail zu richten an die Kerken Klimaschutzmanagerin, Lisa Gülleken: Lisa.Guelleken@Kerken.de 

Die Auszahlungsanforderung muss bis zum 20. Dezember 2024 gestellt werden