Bebauungspläne

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Kerken-Aldekerk Nr. 18

 

Der Bebauungsplan wird aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt und konkretisiert die städtebauliche Planungstätigkeit der Gemeinde in rechtlich verbindlicher Form.

Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt was in der Gemeinde gebaute werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen. Sollten sich Ihrerseits Fragen zu einzelnen Festsetzungen ergeben, stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung!

Vereinfachte Änderungen:

Nach § 13 Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, einen Bebauungsplan oder einen Teilbereich eines Planes im sogenannten vereinfachten Verfahren zu ändern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ein Bauvorhaben aufgrund der rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht realisierbar ist, es aber den planerischen Absichten des Bebauungsplans entspricht und keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen hat, können die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung vorliegen.

In diesem Fall kann ein Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens gestellt werden. Im Rahmen der Digitalisierung sind die Planungsunterlagen von dem Antragsteller XPlan-Konform bereitzustellen.

Eine Übersicht über die Bebauungspläne der Gemeinde Kerken erhalten Sie im Geoportal Niederrhein.