Finanzen

Das Haushalten in der Gemeinde Kerken ist seit vielen Jahren parteiübergreifend geprägt durch ein Konzept solider und nachhaltiger Finanzpolitik. Unterstützt wird dieses Handeln durch die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich für ihre "Lebenswert"-Gemeinde ehrenamtlich einzusetzen und zu engagieren.

Haushaltssatzung/-plan

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die u.a. die Festsetzungen des Haushaltsplanes enthält. Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kerken dar. Er beinhaltet alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Ziele voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.

Jahresabschluss

Die Gemeinde hat zum Ende eines jeden Jahres einen Jahresabschluss zu erstellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.

Da die Gemeinde Kerken von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses entsprechend § 116a GO NRW aktuell befreit ist, hat sie einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen.

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