Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsformular (siehe Downloadbereich unten).
Der Kauf/ die Beauftragung darf erst getätigt werden, wenn die vorläufige Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Kauf führt zum Förderausschluss.
Die Zahlung des Zuschusses erfolgt auf Antrag nach Fertigstellung der Maßnahme! (bis 30.11.2024)
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- ein unverbindliches Angebot (für die Maßnahme a) und c) ist ein Screenshot ausreichend), aus dem die beantragte Maßnahme bzw. die angesetzten Ausgaben hervorgehen,
- für die Maßnahmen a), b) b1) und b2): Nachweis der Eigentumsverhältnisse bspw. durch einen gültigen Grundbuchauszug oder Einverständniserklärung der Vermieterin oder des Vermieters zur Umsetzung der Maßnahme.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen werden ab den 21.03.2024 nachfolgende Maßnahmen bezuschusst:
- Dach- und Fassadenbegrünung (Fördervolumen 15.000 €): Der Zuschuss zur Dachbegrünung beträgt 25 % der nachgewiesenen Kosten, aber maximal 1.000 € pro Maßnahme. Für die Kombination aus Dachbegrünung und PV gibt es einen Bonus von 500 €. Der Zuschuss für Fassadenbegrünung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten, aber maximal 500 € pro Maßnahme.
- (E-) Lastenräder und Anhänger (Fördervolumen 5.000 €): Der Höchstförderbetrag ist 25 % des Kaufpreises, jedoch maximal: 500 € bei E-Lastenrädern, 300 € bei Lastenrädern und 100 € bei Lastenanhängern.
- Stecker-PV Anlagen (Fördervolumen 15.000 €): Es können pauschal 100 € pro Haushalt für den Kauf und die Installation von Stecker-PV-Anlagen beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Mit dem „Solarpaket 1“ sind zum 26.04.2024 Erleichterungen bei der Installation und Anmeldung von Ballkonkraftwerken beschlossen worden ! Die Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Registrierung im Markstammdatenregister ist ausreichend.
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