Bauen (Baugenehmigung/Bauvoranfrage/Genehmigungsfreistellung)

Bauantrag

Das Errichten, Ändern oder Umnutzen einer baulichen Anlage ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Kerken oder bei der Kreisverwaltung Kleve einzureichen.
Für den Bauantrag sind die vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Neben Ihrer Unterschrift muss auch die Unterschrift des Entwurfsverfassers oder der Entwurfsverfasserin enthalten sein.

Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW

Unter bestimmten Umständen können Sie statt einer Baugenehmigung eine Genehmigungsfreistellung beantragen. Hierzu müssen Sie sich mit Ihrem Planer/Ihrer Planerin bzw. Architekt/in abstimmen, ob ein solches Verfahren für Sie in Frage kommt. Hierbei sind die Voraussetzungen des § 63 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten, für die Ihr EntwurfsverfasserIn dann verantwortlich ist. Unter welchen Bedingungen eine Genehmigungsfreistellung in Frage kommt, erfahren Sie auch bei der Gemeinde Kerken.

Bauvoranfrage

Zuständig für Bauvoranfragen ist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Kleve.
Bauvoranfragen sind in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, da diese eine Stellungnahme zum jeweiligen Vorhaben abgeben muss. Die Verwaltung wird dann Ihren Antrag zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an die Bauaufsicht weiterleiten. Über die Weiterleitung werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Verantwortlichkeit