Für Angehörige, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt Kerken. Der Antrag ist durch die Angehörigen zu stellen.
Für Angehörige, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt Kerken. Der Antrag ist durch die Angehörigen zu stellen.