Die Gemeinde Kerken als "Untere Denkmalbehörde" ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten der Denkmalpflege und des Denkschmalschutzes.
In der Gemeinde Kerken sind einige Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für die Ortskerne Aldekerk und Nieukerk gelten die sogenannten Denkmalbereichssatzungen.
Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern und auch in der Nähe von Baudenkmäler sind in der Regel erlaubnispflichtig.
Alle den Denkmalschutz betreffenden Angelegenheiten werden mit dem Landeskonservator abgesprochen.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Denkmalschutz der Gemeinde Kerken finden Sie hier.
Verantwortlichkeit
Denkmalschutz