Außerhalb des 31.12. und des 01.01.dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörper Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung ist 14 Tage vor dem Ereignis zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben erhalten:
- Wer brennt ab? (Personalien des Antragsstellers)
- Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung, Genehmigung des Grundstückseigentümers)
- Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis max. 22:00 Uhr)
- Anlass zum Feuerwerk?
Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.
Verantwortlichkeit
Genehmigungen