Feuerwerk

Außerhalb des 31.12. und des 01.01.dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörper Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung ist 14 Tage vor dem Ereignis zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben erhalten:

  • Wer brennt ab? (Personalien des Antragsstellers)
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung, Genehmigung des Grundstückseigentümers)
  • Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis max. 22:00 Uhr)
  • Anlass zum Feuerwerk?

Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.

 

Verantwortlichkeit