Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Personen beantragen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Feststellung der Deutschen Rentenversicherung). Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig berechnet und gewährt.
Vorsprachen bei der Leistungsgewährung erfolgen nur nach Termin. Den Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder im Annahmebüro vereinbaren.
Verantwortlichkeit
Grundsicherung im Alter IV. Kapitel