Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Personen beantragen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Feststellung der Deutschen Rentenversicherung). Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig berechnet und gewährt.

Vorsprachen bei der Leistungsgewährung erfolgen nur nach Termin. Den Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder im Annahmebüro vereinbaren. 

 

 

Verantwortlichkeit