Meldebescheinigung

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

Unterlagen
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Formen der Antragstellung
  • Persönlich
Gebühren
  • 9,00 Euro

Verantwortlichkeit