Bei einer Namensänderung ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine personenstandsrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Namensänderung handelt.
Die Änderung von Namen nach dem Personenstandsgesetz erfolgt durch Erklärung der beteiligten Personen vor gegenüber dem Standesamt. Hierunter werden folgende Erklärungen erfasst:
- Nachträgliche Erteilung von Vornamen eines Kindes
- Erklärung zum Familiennamen eines Kindes
- Erklärung zum in der Ehe zu führenden Namen der Eheleute
- Erklärung über die nach Auflösung einer Ehe zu führenden Namen
Bei Änderungen von Namen nach dem Namensänderungsgesetz ist der Kreis Kleve zuständig.
Verantwortlichkeit
Standesamt