Personalausweis

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Unterlagen, die bei der Antragstellung benötigt werden:
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, bei Kindern ggfs. den noch vorhandenen Kinderreisepass
  • Gebühren (Bargeld oder EC-Zahlung)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich -> Einverständniserklärung.

Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).

Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck von Ihnen unterschrieben wurde.

Gebühren
Antragstellende Person ab 24 Jahren (Gültigkeit: zehn Jahre)37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren (Gültigkeit: sechs Jahre)22,80 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €

 

Im Rahmen der Digitalisierung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Ledigen:Geburtsurkunde
Bei Verheirateten:Heiratsurkunde
Bei Verwitweten:Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten
Bei Geschiedenen:Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft:Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei Tod des Lebenspartners:Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde der/des Lebenspartnerin/Lebenspartners
Aufhebung der Lebenspartnerschaft:Urteil Aufhebung Lebenspartnerschaft
Vertriebenen und Spätaussiedlern:Registrierschein, Aufnahmebescheid, Spätaussiedlerbescheinigung, Nachweis über Entlassung ausländischer Staatsangehörigkeit

Verantwortlichkeit

Benötigte Formulare