Reisepass

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre Einreise einen Reisepass benötigen oder ob Ihr Personalausweis ausreicht?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich -> Einverständniserklärung
  • Geburts- / Heiratsurkunde
Formen der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke erforderlich sind. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person bevollmächtigen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht.

Gebühren
Reisepass - Antragsteller ab 24 JahrenGültigkeit zehn Jahre70,00 €
Reisepass - Antragsteller unter 24 JahrenGültigkeit sechs Jahre37,50 €
Expresspass - Antragsteller ab 24 JahrenGültigkeit zehn Jahre102,00 €
Expresspass - Antragsteller unter 24  JahrenGültigkeit sechs Jahre69,50 €
Im Rahmen der Digitalisierung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Ledigen:Geburtsurkunde
Bei Verheirateten:Heiratsurkunde
Bei Verwitweten:Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegattin/Ehegatten
Bei Geschiedenen:Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft:Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei Tod des Lebenspartners:Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde der/des Lebenspartnerin/Lebenspartners
Aufhebung der Lebenspartnerschaft:Urteil Aufhebung Lebenspartnerschaft
Vertriebenen und Spätaussiedlern:Registrierschein, Aufnahmebescheid, Spätaussiedlerbescheinigung, Nachweis über Entlassung ausländischer Staatsangehörigkeit
 
Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter.

Eine Beantragung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2024 NICHT mehr möglich.

Alle bisher ausgestellten und bis zum Jahresende 2023 beantragten Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der Reisepass sowie der Expressreisepass zur Verfügung.