Verbrauchsabrechnung

 


Der Wasserverbrauch des zu Ende gehenden Jahres wird jährlich im November / Dezember abgelesen (Ablesezeitraum 01.01.-31.12.).

Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung zum 31.12. eines jeden Jahres eine Verbrauchsabrechnung, die den Bürgerinnen und Bürgern Anfang Februar des Folgejahres gemeinsam mit dem Abgabenbescheid zugeht. 

Auf die Wassergebühr wird eine Vorauszahlung erhoben, die sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Zeitraumes errechnet. Bei neuen Anschlüssen wird die Vorauszahlung nach Erfahrungswerten geschätzt.

Die Vorauszahlung ist in Vierteljahresbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 eines jeden Jahres zu leisten.

Änderungswünsche bzgl. geänderte Adressaten, die Höhe des Abschlages, eine Bankeinzugsermächtigung und die Abrechnung des Wasserverbrauches bei Veräußerung Ihres Objektes richten Sie bitte an den zuständigen Mitarbeiter. 

Die Höhe der Wassergeldgebühren finden Sie hier.

Verantwortlichkeit