Frischwasser, welches in größeren Mengen zum Beispiel für die Gartenbewässerung eingesetzt und somit nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, kann von den Abwassergebühren abgesetzt werden. Zur Erfassung dieser Mengen ist die Installation eines geeichten Zwischenzählers (6 Jahre) erforderlich. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Verantwortlichkeit
Wasserversorgung - Kaufm. Abteilung
Benötigte Formulare
Merkblatt Zwischenzähler
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